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Am 29. April 2017 kaufte Frau Xu in einem 4S-Autohaus in Shanghai ein Auto für 247.000 Yuan. Am 7. März 2018 hatte ihre Tochter während der Fahrt einen Reifenplatzer. Bei der anschließenden Wartung stellte sich heraus, dass es sich nicht um den offiziell für dieses Modell vorgesehenen Notlaufreifen handelte.
Frau Xu war der Ansicht, dass der 4S-Händler betrügerisch gehandelt hatte, und forderte eine Rückerstattung sowie dreifachen Schadensersatz. Der 4S-Händler erklärte, es habe sich um einen Herstellungsfehler im Werk und nicht um Betrug gehandelt. Das Gericht urteilte, dass der 4S-Händler keine betrügerische Absicht gehabt habe, sondern lediglich einen Leistungsmangel vorlag, und sprach ihr 50.000 Yuan Schadensersatz zu; weitere Ansprüche wurden abgewiesen.